Diözēse

[34] Diözēse (Diözes, griech. dioikēsis), ursprünglich ein Distrikt, der zu einer Provinz geschlagen und vom Statthalter der letztern mit verwaltet wurde, besonders in Kleinasien; seit Konstantin d. Gr. Unterabteilung der Präfektur. Wie an der Spitze der letztern ein Präfekt stand, so verwaltete die D. meist ein Vicarius (mitunter auch ein Prokonsul oder Comes). In der kirchlichen Sprache ist D. der Jurisdiktionsbezirk eines Erzbischofs, später auch der eines Bischofs. Derjenige Geistliche, der an einem Orte die bischöfliche Jurisdiktion ausübt, wird Diözesan genannt. In der protestantischen Kirche ist D. der Bezirk, über den ein Superintendent oder Dekan die kirchliche Aussicht führt. Die zu einer D. gehörigen Gemeinden oder Geistlichen heißen Diözesanen; der Vorsteher einer D. (Ephorus, Superintendent, Dekan) führt vorzugsweise den Titel Diözesan. Die ganze Einrichtung wird als Diözesanverfassung bezeichnet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 34.
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