[509] Patronenwagen, Truppenfahrzeuge, die den Schießbedarf für Gewehre und Karabiner nachführen. Die Kompaniepatronenwagen gehören zur »kleinen Bagage« (s. d.). Auf dem Marsche folgen sie (vereinigt unter dem berittenen Wagenführer) unmittelbar hinter dem Bataillon; vor Beginn des Gefechts wird ihr Inhalt, sofern Zeit ist, an die Mannschaft verteilt. Die entleerten P. werden zur Neufüllung den Infanterie-Munitionskolonnen entgegengeschickt. Nicht entleerte P. nehmen auf dem Gefechtsfeld unter Ausnutzung jeder Deckung Ausstellung tunlichst nahe ihrer Truppe, in deckungslosem Gelände bleiben sie 8001000 m von der Feuerlinie ab; in dringenden Fällen werden sie ohne Rücksicht auf Verluste so nahe wie möglich herangeführt. Sie müssen auf Verlangen jedem Truppenteil Munition abgeben. Vgl. Munitionsergänzung.