Polizeikommissarĭen

[104] Polizeikommissarĭen. In Preußen wurde durch königlichen Erlaß vom 18. Jan. 1899 das Amt von Bezirkspolizeikommissarien eingeführt. Sie sind Hilfsorgane des Regierungspräsidenten in Angelegenheiten der Landespolizei. Sie haben den Rang von Polizeiinspektoren und werden neu aufgestellt, wo es die Verhältnisse nötig machen. Zunächst geschah es in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Essen, Elberfeld und Aachen. Ebenso wurden Grenzkommissariate an der Ostgrenze, und zwar in Eydtkuhnen, Prostken, Illowo, Thorn und Beuthen, errichtet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 104.
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