Postgiroverkehr

[220] Postgiroverkehr, der zur Verminderung des Barausgleichs an den Giroverkehr der Reichsbank angeschlossene Zahlungsverkehr der deutschen Reichspost. Der P. beschleunigt und erleichtert den Geldumlauf und vermindert die Inanspruchnahme des Postbetriebsfonds, indem die Giropostkassen entbehrliche Gelder auf die Girokonten andrer zuschußbedürftiger Postkassen zur Abhebung nach Bedarf überweisen, auch an andre Behörden und Private auf diesem Wege Zahlungen leisten und von diesen empfangen, insbes. auf Antrag alle für Reichsbankgirokunden eingehenden Postanweisungen zur Gutschrift auf deren Konto und zur Belastung des Postgirokontos der Reichsbank überweisen. Auch können Reichsbankgirokunden die Beträge der eingezahlten Postanweisungen mit Schecks auf die Reichsbank bezahlen. Die im P. vorkommenden Geschäfte besorgt die Reichsbank gebührenfrei, die betreffenden Sendungen genießen Portofreiheit. Ende 1904 waren für 40 Oberpostkassen und 306 Postämter Girokonten eröffnet. Die Giropostkassen haben 1981 Mill. Mk. bar eingezahlt, 2124 Mill. Mk. auf Konten andrer Postkassen überwiesen, 425 Mill. Mk. bar abgehoben und mit 4354 Postanweisungsbeträgen einzahlenden, bez. 9495 Postanweisungsbeträge empfangenden Teilnehmern 210 Mill. Mk., bez. 1864 Mill. Mk. durch Giro beglichen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 220.
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