[226] Postunterstützungskasse, eine Wohlfahrtseinrichtung der deutschen Reichspost zur Gewährung von Geldgeschenken, Zulagen und Ruhegehältern an Postillione sowie von fortlaufenden und außerordentlichen Unterstützungen an bedürftige Unterbeamte und an Hinterbliebene von Postillionen und Unterbeamten, namentlich beim Fehlen gesetzlicher Ansprüche. Vereinzelt erhalten auch Beamte und sonstige Angehörige der Reichspost aus der P. Zuwendungen. Für hinterlassene Kinder werden Erziehungsgelder gewährt, einige Kinder auch in den von der P. gestifteten Freistellen in Waisenhäusern (Potsdam, Kleinglienicke, Bunzlau) erzogen. Der Zuschuß der Reichspost zur P. beträgt 300,000 Mk. jährlich; 1904 wurden 9351 Personen 535,000 Mk. zugewendet. Die P. ist aus der 1713 gegründeten preußischen Postarmenkasse hervorgegangen, indem mit dieser 1868 mehrere ähnliche Kassen der aufgehobenen Landespostverwaltungen vereinigt wurden.