Prosecutor

[387] Prosecutor (spr. próßekjutor), im engl. Strafprozeß der die Verfolgung eines Verbrechens Betreibende, der Ankläger. Er beantragt zu diesem Zweck zunächst eine Voruntersuchung (examination) vor einem Friedensrichter (s. d.). In dem Termin vor diesem trägt der P. in fortlaufender Erzählung den Tatbestand vor und nennt seine Zeugen, worauf diese von dem Friedensrichter abgehört werden. Auch der P. selbst wird ganz als Zeuge behandelt. Der Angeklagte darf ihm und seinen Zeugen Gegenfragen vorlegen, und sodann erfolgt die mündliche Verfügung des Richters. Je nach der gesetzlichen Zuständigkeit, unter die das Delikt fällt, entscheidet er entweder selbst den Fall, oder verpflichtet den P. und die Zeugen, bei dem zuständigen Gericht die Sache zu betreiben, bez. Zeugnis abzulegen. Obgleich der P. die Anklage im Namen der Krone betreibt, wird ihm doch, auch wenn er ein Privater ist, das Recht eingeräumt, den Angeschuldigten der Milde des Gerichts zu empfehlen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 387.
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