[548] Rädelsführer (Dux criminis), Anführer, Anstifter, z. B. bei einem Landfriedensbruch, bei öffentlichen Zusammenrottungen zum Widerstand gegen Behörden etc. Die sprachliche Ableitung des Wortes ist zweifelhaft. Nach einigen ist es von »Rat« abzuleiten und bedeutet ursprünglich soviel wie Planleger (Raitelsführer), andre leiten es von »Rad« (geordneter Hause, in Reih und Glied marschierend, daher noch heute in Schwaben »ein Rädle Burschen«) ab, während nach einer dritten Meinung die Benennung aus dem Bauernkrieg zu Anfang des 16. Jahrh. herstammen soll, indem die Bauern in ihren Fahnen ein Pflugrad, das Sinnbild ihres Gewerbes, führten. Das Reichsstrafgesetzbuch sowie das Vereinszollgesetz, die Seemanns ordnung und das Sklavenraubgesetz bedrohen in einzelnen Fällen den R. mit schwererer Strafe als die übrigen Beteiligten. In Österreich wird beim Hochverrat der R. mit dem Tode bestraft.