[665] Rechtsbeschwerde heißt im Militärrecht im Gegensatze zu den militärischen Dienstbeschwerden das im Militärstrafverfahren gegen Entscheidungen, die nicht Urteile sind, zugelassene ordentliche Rechtsmittel, z. B. gegen den Haftbefehl (deutsche Militärstrafgerichtsordnung, § 364, 373 ff., 175).