Rechtsbeschwerde

[665] Rechtsbeschwerde heißt im Militärrecht im Gegensatze zu den militärischen Dienstbeschwerden das im Militärstrafverfahren gegen Entscheidungen, die nicht Urteile sind, zugelassene ordentliche Rechtsmittel, z. B. gegen den Haftbefehl (deutsche Militärstrafgerichtsordnung, § 364, 373 ff., 175).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 665.
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