Regāl [2]

[696] Regāl (v. altd. rîga, Linie, Reihe), 1) Bretterfach für Geräte, Waren etc., Bücherbrett (auch Real). – 2) Kleine tragbare Orgel, die nur mit einem oder wenigen Registern Zungenpfeifen besetzt war (vgl. Positiv); ehedem Hausinstrument wie heute das Harmonium, daher auch allgemeine (veraltete) Bezeichnung der Zungenstimmen der Orgel, z. B. Geigenregal, Jungfernregal, Harfenregal, Gedacktregal etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 696.
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