Regal

[919] Regal (v. lat.), 1) königlich; 2) so v.w. Hoheitsrecht; 3) ein Gestelle von Bretern mit offenen Fächern, verschiedene Gegenstände hineinzustellen od. zu legen, z.B. Bücher-, Waarenregal; 4) gemeinschaftlicher Name kleiner Rohrwerke in Orgeln, als Cymbel-, Jungfer-, Knopf-, Grob-, Geigenregal u. dgl.; 5) veraltetes Tasteninstrument in Form eines Fortepiano, mit zwei Bälgen u. einem Schnarrwerk von Zinn u. gedackt von 4–8 Fußton versehen. Das R. wurde zur Begleitung des Gesanges bei Concerten u. andern Musikaufführungen außerhalb der Kirche statt des Flügels gebraucht; 6) so v.w. Drahtriemen, s. u. Draht 4).

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 919.
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