[919] Regal (v. lat.), 1) königlich; 2) so v.w. Hoheitsrecht; 3) ein Gestelle von Bretern mit offenen Fächern, verschiedene Gegenstände hineinzustellen od. zu legen, z.B. Bücher-, Waarenregal; 4) gemeinschaftlicher Name kleiner Rohrwerke in Orgeln, als Cymbel-, Jungfer-, Knopf-, Grob-, Geigenregal u. dgl.; 5) veraltetes Tasteninstrument in Form eines Fortepiano, mit zwei Bälgen u. einem Schnarrwerk von Zinn u. gedackt von 48 Fußton versehen. Das R. wurde zur Begleitung des Gesanges bei Concerten u. andern Musikaufführungen außerhalb der Kirche statt des Flügels gebraucht; 6) so v.w. Drahtriemen, s. u. Draht 4).