[739] Reichskriegshäfen, die durch Küstenbefestigungen und Einrichtungen zu Minensperren etc. geschützten und mit Werften, Hellingen, Docks etc. versehenen Häfen Wilhelmshaven und Kiel (s. d.), in denen Kriegsschiffe gebaut, ausgebessert, aufbewahrt und ausgerüstet werden. Die R. stehen unter einem Admiral als Stationschef (s. Marinestationen), während ein Hafenkapitän die Hafenpolizei ausübt. Grundriß des Kieler Hafens s. Tafel »Hafenanlagen«, Fig 5.