[310] Marinestationen, Küstenbezirke, in deren Gewässern eine Seemacht zum Schutz ihrer dort lebenden Staatsangehörigen dauernd Schiffe unterhält. Das deutsche Küstengebiet ist in zwei M., die der Ostsee und der Nordsee, geteilt, deren Behörden sind: das Marinestationskommando in Kiel und das in Wilhelmshaven. Ersteres umfaßt die Gewässer der Ostsee, die dortigen deutschen Küsten und Häfen, letzteres die Nordsee bis zur Linie Dover-Calais, nördlich von Schottland bis 3° westl. L. und im N. bis 60° nördl. Br., samt allen deutschen Küsten und Häfen an der Nordsee. An der Spitze der beiden M. stehen Admirale mit den Befugnissen der Korpskommandeure der Armee als Stationschefs, die territoriale Befehlsbefugnisse über Marinebehörden und Marineteile in ihrem Bezirk haben und im Reichskriegshafen die militärische Hafenpolizei sowie im Kriege die Verteidigung leiten. Vgl. Deutschland, S. 795 s.