Reichskriegsschatz

[739] Reichskriegsschatz, ein im Deutschen Reich für den Fall eines Krieges und zwar lediglich für Zwecke[739] der Mobilmachung bereit gehaltener Barbestand. Derselbe verdankt seine Entstehung der Übertragung der seit Friedrich Wilhelm I. bestehenden und bewährten Einrichtung eines preußischen Staatsschatzes auf das Reich, indem hierzu nach Auflösung jenes preußischen Staatsschatzes 120 Mill. Mk. aus der französischen Kriegsentschädigung durch Reichsgesetz bestimmt wurden (Reichsgesetz vom 11. Nov. 1871). Über den R., der im Juliusturm der Spandauer Zitadelle niedergelegt ist, kann nur mittels kaiserlicher Anordnung unter vorgängig oder nachträglich einzuholender Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags verfügt werden. Der R. wird von dem Reichskanzler unter Kontrolle der Reichsschuldenkommission durch die dazu bestellte Rendantur und den Kurator des Reichskriegsschatzes verwaltet. Bei einer etwaigen Verwendung würde er wieder zu ergänzen sein durch Zuführung aller außeretatmäßigen Einnahmen sowie auf Grund der Bestimmungen des Reichshaushaltsetats.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 739-740.
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