Reichsoberhandelsgericht

[741] Reichsoberhandelsgericht, der durch Bundesgesetz vom 12. Juni 1869 als Bundesoberhandelsgericht zunächst für den Norddeutschen Bund ins Leben gerufene und nachmals für das Deutsche Reich fungierende gemeinsame oberste Gerichtshof für Handelssachen in Leipzig. Die Errichtung des Reichsgerichts auf Grund des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Jan. 1877 brachte das Ende des Reichsoberhandelsgerichts. Die Entscheidungen des letztern wurden von den Räten desselben herausgegeben (Erlang. 1871 ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 741.
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