Requête

[817] Requête (franz., spr. rökǟt'), soviel wie Bittschrift oder Gesuch, in Frankreich ursprünglich das vom Kläger im Zivilprozeß dem Richter überreichte Gesuch, worin er seine Klage auseinandersetzte und einen Antrag stellte; später überhaupt ein Akt, wodurch man den Richter bittet, dem Bittsteller die von ihm gestellten Anträge zuzusprechen. – R. civile, im französischen Zivilprozeß das außerordentliche Rechtsmittel, mittels dessen kontradiktorische Erkenntnisse letzter Instanz und solche Versäumnisurteile letzter Instanz, gegen die kein Einspruch mehr zulässig ist, in den durch den Gesetzgeber namentlich vorgesehenen Fällen auf Anrufen der Parteien wieder aufgehoben werden können. Vgl. Code de procédure civile, Art. 480–504.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 817.
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