[850]Revidieren (lat.), etwas prüfend durchsehen; die Richtigkeit einer Rechnungslegung, einer Geschäftsführung etc. überwachen und prüfen; Revident, der Revidierende, auch der des Rechtsmittels der Revision (s. d.) sich Bedienende.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 850.