Revier

[850] Revier (v. mittelhochdtsch. rivier, aus franz. rivière, »Ufer«), Bezirk, Gebiet, das jemand zugewiesen ist (daher beim Militär: Kompanierevier, der von einer Kompanie im Lager, in der Kaserne eingenommene Raum); auch soviel wie Quartier (Revierkranker, ein Patient, der im Quartier behandelt wird, im Gegensatz zum Lazarettkranken); im Seewesen eine für Seeschiffe fahrbare Flußstrecke (das Schiff liegt auf dem R., wenn es den Hafen verlassen hat und im Strom vor Anker liegt); im Forstwesen ein eine Verwaltungseinheit bildender Wald, der einem Revierförster zur Verwaltung übertragen ist (s. Forstverwaltung, S. 787); Revierausschuß, die im Königreich Sachsen zur Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten der Gruben eines Bergreviers von den Bergwerksbesitzern gewählte Vertretung. Revierbeamte, in Sachsen die bei den Revierausschüssen angestellten Beamten; in Preußen und andern deutschen Staaten die erste Instanz der Bergbehörden; s. Bergbeamte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 850.
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