[857] Rezeßbuch, das Kontobuch bei Bergwerksverwaltungen, in dem die schuldigen Beiträge der Teilhaber vermerkt werden. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Rezeßgelder (Zubuße) fällt der betreffende Bergwerksanteil ins Retardat, infolgedessen die Schuldner innerhalb eines bestimmten Termins ihre Zubuße bezahlen müssen, widrigenfalls ihre Bergwerksanteile verfallen (s. Bergrecht, S. 683).