Rutscherzins

[340] Rutscherzins, eine ehedem bei Reallasten, namentlich bei Grundzinsen, übliche Buße, die der Zinspflichtige bei verspäteter Zinszahlung entrichten mußte und die sich bei fortdauernder Säumnis erhöhte (vgl. Sachsenspiegel I, 54, § 2).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 340.
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