Sarwey

[620] Sarwey, Otto von, württemberg. Staatsmann und Rechtsgelehrter, geb. 1826, gest. 1. April 1900 in Stuttgart, ließ sich als Rechtsanwalt nieder, wurde schon 1856 zum Landtagsabgeordneten gewählt und errang 1861 durch seinen gegen das Konkordat und den Kultusminister Rümelin gerichteten Kommissionsbericht einen großen Erfolg. Er wurde darauf zum Staatsrat und lebenslänglichen Mitgliede der Ersten Kammer ernannt und 1885 von dem ihm befreundeten Ministerpräsidenten Mittnacht in das Ministerium berufen. Er zeigte sich als entschiedener Gegner der klerikalen Ansprüche und brachte 1898 in den Kammern das Reversaliengesetz durch, das der evangelischen Kirche für den Fall einer katholischen Dynastie ein geordnetes Regiment verbürgt. Er schrieb: »Die Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich« (Berl. 1879, 2 Bde.); »Die Konkursordnung für das Deutsche Reich« (das. 1879; 4. Aufl. von Bossert, 1901, 2 Bde.); »Das öffentliche Recht und die Verwaltungsrechtspflege« (Tüb. 1880); »Das Staatsrecht des Königreichs Württemberg« (das. 1883, 2 Bde.); »Allgemeines Verwaltungsrecht« (in Marquardsens »Handbuch des öffentlichen Rechts«, Freib. 1887).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 620.
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