[751] Schiebebühnen, Vorrichtungen zur Verbindung paralleler Eisenbahngleise in der Weise, daß die von einem in ein andres Gleis umzusetzenden Fahrzeuge mittels eines auf Querschienen laufenden Plattformwagens rechtwinklig zu den Gleisen verschoben werden können. Der Plattformwagen (die eigentliche Schiebebühne) enthält ein Gleisstück, das an Länge den Radstand des längsten, quer zu bewegenden Fahrzeugs um etwas übertreffen und genau oder nahezu in gleicher Höhe mit den Schienen der Parallelgleise liegen muß. Die S. werden vorwiegend (für schwere Lasten, wie diensttuende Lokomotiven, immer) mit »versenkten« Querschienen, also mit einer die Parallelgleise völlig unterbrechenden Laufgrube gebaut. Alsdann können die Träger des Gleisstückes hoch und kräftig, seine Laufräder so groß hergestellt werden, daß die Bewegung verhältnismäßig leicht geschieht. Solche Anordnung ist jedoch wegen der Gleisunterbrechung in Hauptgleisen, abgesehen von deren Ende in Kopfstationen, unzulässig. Für leichtere Lasten, zum Ein- und Aussondern leerer Personenwagen, wie auch für beladene Güterwagen, baut man S. ohne Laufgrube, deren Quergleise in fast gleicher Höhe mit den Fahrschienen der Parallelgleise liegen (um die Spurkranzhöhe darüberragend) und die Querbewegung gestatten, ohne die Parallelgleise zu unterbrechen. Solche Anordnung ist auch für die Hauptgleise zulässig. Dabei sind aber nur geringe Lasten und nur kleine Laufräder möglich, als deren Folge eine schwierige Fortbewegung sich fühlbar macht. Solche »unversenkte« S. sind nur als Notbehelf anzusehen und werden da, wo zugleich andre Gleisverbindungen (Weichen) zur Verfügung stehen, nicht benutzt.