[26] Gleisverbindungen, die Anlagen zur Ermöglichung des Überganges der Eisenbahnfahrzeuge von einem Gleis in ein andres, nämlich Weichen (s. d.) für ganze Züge, Drehscheiben (s. d.) und Schiebebühnen (s. d.), beide nur für je ein einzelnes Fahrzeug benutzbar, dagegen aber die Möglichkeit gewährend, Plätze, Lokomotivschuppen, Werkstätten, auch an solchen Stellen zugänglich zu machen, wo dies mit Weichen, selbst bei Anwendung sehr scharfer Kurven, nicht mehr möglich oder doch unbequem sein würde. Im übrigen bilden Weichen die weitaus überwiegende Art der G. und sind für die Anknüpfung längerer Nebengleise, wie z. B. der zum Begegnen und Überholen ganzer Züge dienenden Ausweichgleise, für Rangierbahnhöfe etc., unentbehrlich. Vgl. auch Gleiskreuzung.