School Board

[7] School Board (engl., spr. ßkūl-bōrd, »Schulkollegium oder -Ausschuß«), in England Bezeichnung der das Volksschulwesen überwachenden Ortsbehörde. Nach der Elementary Education Act von 1870 gilt als Bezirk des S. im allgemeinen das Kirchspiel (parish), bez. das municipal borough. Das S. besteht aus 5–15 (männlichen oder weiblichen) Mitgliedern, die auf 3 Jahre von den Steuerzahlern erwählt werden, und ist nötigenfalls auch zur Errichtung von Gemeindeschulen (Board Schools) befugt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 7.
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