[59] Schuldknechtschaft, im Altertum ein Exekutionsmittel zur Beitreibung von Schulden, vermöge dessen sich der Gläubiger den säumigen Schuldner zum Sklaven machen, ja nach dem römischen Gesetz der zwölf Tafeln ihn sogar töten konnte. Die S. wurde in Rom durch die Lex Poetelia (325 v. Chr.) in eine milde Schuldhaft umgewandelt (s. Pötelisches Gesetz); dieselbe Umwandlung vollzog sich auch in den germanischen Staaten des Mittelalters, bis endlich auch die Schuldhaft (s. Haft II) als Zwangsvollstreckungsmittel gänzlich beseitigt ward.