Pötelisches Gesetz

[229] Pötelisches Gesetz (lex Poetelia), wahrscheinlich aus 311 v. Chr. Dieses Gesetz milderte die Strenge der altrömischen Haftung für die Gelddarlehnsschuld (nexum) dadurch, daß es den Satz aufstellte, es solle in Zukunft der Schuldner, wenn er nicht rechtzeitig zahlte, nicht mehr, wie bislang, mit seinem Leib der Schuldknechtschaft, sondern nur noch mit seinem Vermögen dem Gläubiger verfallen sein.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 229.
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