Schwimmfuß

[214] Schwimmfuß (Pes natatorius), bei manchen Wirbeltieren, Insekten, Krebsen etc. ein zum Rudern und Schwimmen tauglicher Fuß. Die hierzu nötige Verbreiterung betrifft entweder den ganzen Fuß oder nur einzelne Glieder und wird auch z. B. dadurch erreicht, daß sich zwischen den Zehen eine besondere Haut (Schwimmhaut; bei der Ente etc., beim Biber, Frosch u. a. m.) ausspannt, oder daß sämtliche Zehen von straffer Haut eingehüllt werden (Robben).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 214.
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