[318] Selbstschuldner (Selbstzahler), der Bürge, der dem Gläubiger gegenüber auf die Einrede der Vorausklage gegen den Hauptschuldner verzichtet (s. Bürgschaft).
Adelung-1793: Selbstschuldner, der
Brockhaus-1911: Selbstschuldner
Pierer-1857: Selbstschuldner