Senĭor

[845] Senĭor (lat.), 1) der Ältere, Gegensatz von Junior, s.d.; 2) so v.w. Lehnsherr, s.u. Lehn 2); 3) der Älteste einer Familie, bes. in sofern er ein Seniorat (s.d.) besitzt; 4) ein alter, dienstunfähiger Pfarrer od. Schullehrer, in Bezug auf seinen Amtsvertreter; 5) der Vorsteher einer Gesellschaft od. Verbindung; bes. der Vorsteher einer Landsmannschaft od. eines Ordens auf Universitäten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 845.
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