[342] Seneschall (Seneschalk, althochd. siniscalh, von scalc, Knecht, und dem got. Adjektiv sins, alt; mittellat. seniscalcus), wörtlich ältester Diener, Haushofmeister, ursprünglich der Diener, dem die Oberaufsicht über den Hofhalt des fränkischen Königs oblag, in der Folge der höchste Würdenträger von Frankreich, der zugleich die Oberaufsicht über das Haus des Königs und die Finanzen, die Führung des Heeres und die Macht hatte, im Namen des Königs Recht zu sprechen. Der Titel S. scheint den des Maire du palais (Majordomus) ersetzt zu haben, und die Würde selbst war seit Lothar im Hause der Grafen von Anjou erblich, wurde aber 1191 von Philipp August aufgehoben. Seitdem gab es nur noch in den Provinzen Seneschalle, d. h. oberste Gerichtsbeamte, deren Gerichtsbezirk Sénéchaussée genannt wurde. Endlich kommt die Bezeichnung S. auch in der Bedeutung als Führer der Ritterschaft vor.