Sondershausen

[597] Sondershausen, Haupt- und Residenzstadt des Fürstentums Schwarzburg-S., in der sogen. Unterherrschaft, am Fuß der Hainleite, an der Wipper, Knotenpunkt der Staatsbahnlinien Nordhausen-Erfurt u. Bretleben-S., 204 m ü. M., hat 3 evang. Kirchen, ein hochgelegenes Residenzschloß mit Antiquitäten- und Naturaliensammlung und schönem Park, einen Monumentalbrunnen (Fürstenbrunnen), ein Gymnasium, eine Realschule, ein evang. Schullehrer- und Lehrerinnenseminar, ein Konservatorium der Musik, ein Theater, ein Landeskranken- und ein Landessiechenhaus, 2 Dampfziegeleien und (1905) mit der Garnison (ein Infanteriebataillon Nr. 71) 7383 Einwohner, davon 150 Katholiken und 71 Juden.

Wappen von Sondershausen.
Wappen von Sondershausen.

S. ist Sitz der obersten Landesbehörden, eines Landratsamts und eines Amtsgerichts. Vor der Stadt liegt das Loh, ein Vergnügungsort, in dem im Sommer allsonntäglich die berühmten Konzerte der fürstlichen Kapelle stattfinden, die Ohlenburg mit dem Bismarckturm und in der Nähe das Jagdschloß Possen (s. d.), das Rondel und der Frauenberg, beide mit schöner Aussicht, sowie das Kalibergwerk Glückauf. – S., seit 1073 von der Spatenburg überragt, war Reichsgut, kam vor 1100 an das Erzstift Mainz, von dem es seit 1193 die Landgrafen von Thüringen zu Lehen trugen. Von letztern ging es 1295 an die [597] Grafen von Hohnstein (s. d.) über, deren letzter 1356 von seinen beiden Schwiegersöhnen, den Grafen Günter und Heinrich von Schwarzburg, beerbt wurde (vgl. Schwarzburg, S. 118). Vor 1328 erhielt S. Stadtrecht. Vgl. Lutze, Aus Sondershausens Vergangenheit (Sondersh. 1904–07, 2 Tle.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 597-598.
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