Spätgeburt

[698] Spätgeburt, eine Geburt, deren Eintritt nach einer Schwangerschaftsdauer von mehr als 280 Tagen, vom ersten Tage der letzten Menstruation an gerechnet, erfolgt. Es liegen Beobachtungen vor, nach denen die Dauer der Schwangerschaft in vereinzelten Fällen 320 Tage und mehr betrug. Diesen Erfahrungen hat die Gesetzgebung nicht genügend Rechnung getragen. In den meisten Ländern gilt der 300. bis 302. Tag als der äußerste Termin, innerhalb dessen ein nach dem Tode des Ehemanns oder nach Trennung der Ehe gebornes Kind als legitim angesehen wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 698.
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