Straßenbeleuchtung

[103] Straßenbeleuchtung, die öffentliche Beleuchtung von Straßen und Plätzen in Ortschaften. Straßenlaternen kannte man schon im Altertum zu Rom, Antiochia etc., wenigstens in den Hauptstraßen und auf öffentlichen Plätzen. In Paris wurde 1524,1526 und 1553 den Einwohnern befohlen, von 9 Uhr abends ab die Straßen durch Lichter an den Fenstern der Sicherheit wegen zu erleuchten. Schon im November 1558 brannten die ersten, an den Häusern oder auf Pfählen angebrachten Laternen, und 1667 war die Stadt in solcher Weise vollständig erleuchtet. Diesem Beispiel folgten London 1668, Amsterdam 1669, Berlin 1679, Wien 1687, Leipzig 1702, Dresden 1705, Frankfurt a. M. 1707, Basel 1721 und im Laufe des 18. Jahrh. die meisten andern größern Städte, namentlich in Deutschland. Erst im 19. Jahrh. fing man an, die Lampen mit Reflektoren (Reverberen) zu versehen und sie in der Mitte der Straßen aufzuhängen. Einen Fortschritt bezeichnete der Ersatz des ursprünglich allgemein benutzten Rüböls durch Erdöl, einen viel größern die vielfach frühere Einführung der Gasbeleuchtung, die gegenwärtig an vielen Orten Gasglühlicht oder andre neuere Brennerkonstruktionen anwendet. Gasbeleuchtung erhielten London 1814, Berlin 1826, Dresden 1828, Leipzig 1838 etc. Die Zukunft dürfte dem elektrischen Licht gehören (zuerst als Versuch in Paris 1877, definitiv in Berlin 1882), das meist in Form von Bogenlicht in Stärke von 300–500 Kerzen zur Benutzung gelangt. Die Anforderungen an die S. sind sehr verschieden, für Hauptstraßen fordert man eine durchschnittliche Helligkeit von 1 Meterkerze (s. Beleuchtung und Photometrie), wobei in Betracht kommt, daß während des größten Verkehrs die Schaufenster der Geschäftsläden wesentlich zur Beleuchtung beitragen; in Nebenstraßen soll die Helligkeit nicht unter 0,1 Meterkerze betragen. Vgl. Defrance, Histoire del'éclairage des rues de Paris (Par. 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 103.
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