[295] Taliōn (lat.), Vergeltung einer Handlung durch eine gleiche; daher Jus talionis, das Recht der Wiedervergeltung; Poena talionis, die Strafe der Vergeltung, die in den ältern germanischen Rechten sowie bei den Griechen und Römern üblich war. Im weitern Sinn auch eine symbolische Strafe, durch welche die Art des begangenen Verbrechens anschaulich gemacht werden soll; also wenn dem Meineidigen die Schwurhand abgehauen, dem Gotteslästerer die Zunge ausgerissen wird. Vgl. Günther, Die Idee der Wiedervergeltung in der Geschichte und Philosophie des Strafrechts (Erlang. 188995, 3 Tle.).