Telegraphenbeamte

[387] Telegraphenbeamte, Angehörige einer Telegraphenverwaltung oder -Gesellschaft; auch Eisenbahn-, Polizei- etc. Verwaltungen beschäftigen T. (Telegraphisten). Bei der deutschen Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung finden auf T., auch hinsichtlich des Diensteintritts, die allgemeinen Bestimmungen für Postbeamte (s. d.) Anwendung. Die Postbeamten werden nur im Morse- und Klopferdienst ausgebildet. Der Hughes-, Baudot-, Wheatstone-, Siphon-, Recorder- und Radiotelegraphendienst wird durch Telegraphengehilfen und -Assistenten als Telegraphenspezialisten wahrgenommen; als Betriebsaufsichtsbeamte sind Vizedirektoren, Telegrapheninspektoren, -Obersekretäre und -Sekretäre, als Leiter des Telegraphenbaudienstes Telegraphenbauführer tätig. Leitungsstörungen werden durch Unterbeamte (Leitungsaufseher und Vorarbeiter) aufgesucht und beseitigt. Telegraphenarbeiter sind keine T. Vgl. Telegrammbesteller.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 387.
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