[605] Tonbestimmung, die mathematische Bestimmung der Tonhöhenverhältnisse, die Feststellung der relativen Schwingungszahlen oder Saitenlängen, die den einzelnen musikalischen Intervallen zukommen. Die bis ins 16. Jahrh. gültige T. der Pythagoreer entwickelte alle Intervalle durch Kombination der Oktave und Quinte, z. B. den Ganzton 8:9 als Quinte der Quinte (2/3)2, um eine Oktave zusammengerückt, die Terz als vierte Quinte um zwei Oktaven zusammengerückt (2/3)4 . 22 = 16/81 . 4 = 64/81. Seit Zarlino das Wesen der Dreiklangsharmonie aufgedeckt, nimmt man neben der Quintverwandtschaft auch eine Terzverwandtschaft an und bestimmt die Terz direkt als 4/5 (Verhältnis des 4. zum 5. Aliquotton). Letztere Bestimmung für die Terz weist gegenüber der Pythagoreischen die Differenz 80/81 auf, das sogen. syntonische Komma. Die neuere Theorie unterscheidet daher Quinttöne und Terztöne, durch den Buchstaben über- oder unterschriebene die Erniedrigung oder Erhöhung um 80/81 erzeugende Kommastriche (c:e und as:c sind Terzen 4:5, c:e und as:c Terzen 60:81). Eine Tabelle der wichtigsten denkbaren Tonwerte im Umfang einer Oktave, von c ausgehend und nach diesem die akustischen Werte der übrigen Töne bestimmend, findet sich in Riemanns »Musiklexikon« (6. Aufl., Leipz. 1905).