[967] Urstand heißt der Anfangszustand des Menschen, sofern er der Kirchenlehre zufolge nicht einfacher Naturstand (s. d.), sondern ein Stand ursprünglicher Vollkommenheit gewesen und in anerschaffener Heiligkeit, Weisheit und Gottesgemeinschaft sowie in tatsächlicher Freiheit vom physischen Übel und vom Todesverhängnis bestanden haben soll, so daß die natürlichen Bedingungen des endlichen Geisteslebens zu einer erst nach dem Sündenfall eintretenden Strafe werden, dagegen als anerschaffen gilt, was doch nur als Ergebnis einer geistigen und sittlichen Entwickelung denkbar wäre (s. Donum superadditum, Ebenbild Gottes und Adam, S. 92). Vgl. Rüetschi, Geschichte und Kritik der kirchlichen Lehre von der ursprünglichen Vollkommenheit und vom Sündenfall (Leid. 1881); Wendt, Die christliche Lehre von der menschlichen Vollkommenheit (Götting. 1882).