Arbeitervereine

[682] Arbeitervereine, Vereine, die ausschließlich oder doch vornehmlich aus Lohnarbeitern bestehen und die nicht einen Spezialzweck (wie Konsumvereine, Baugenossenschaften, Krankenkassen etc.), sondern allgemeine Zwecke im Interesse ihrer Mitglieder verfolgen. Die Hauptarten dieser A. sind: 1) Bildungsvereine. Diese A. umfassen Arbeiter verschiedener Produktionszweige und beschränken sich darauf, die allgemeine Bildung und die gute Sitte unter ihren Mit gliedern durch Vorträge, Besprechungen, Unterricht, Bibliothek, Lesezimmer, geselligen Verkehr zu befördern und durch gesellige Zusammenkünfte und gemeinsame Vergnügungen, an denen auch die Angehörigen der Mitglieder teilnehmen, zur Erheiterung und Verschönerung des Lebens der Arbeiter beizutragen. Solche Vereine sind in den letzten Jahrzehnten in allen Kulturstaaten, namentlich auch in Deutschland, in großer Zahl entstanden. Zu ihnen gehören auch die katholischen »Gesellenvereine« (s. d.). Weiteres s. Bildungsvereine. 2) Gewerkvereine, die Lohnarbeiter eines bestimmten Gewerks zur Förderung ihrer gesamten ökonomischen und sozialen Interessen bilden (s. Gewerkvereine). 3) Politische A., die als Agitationsvereine für politische Forderungen der Arbeiterklasse eintreten, wie der 1863 von Lassalle (s. d.) gegründete Allgemeine deutsche Arbeiterverein. Von Vereinen dieser Art haben heute lediglich die sozialdemokratischen A. Bedeutung (s. Sozialdemokratie). 4) Vereine, die teils Bildungszwecke verfolgen, teils einen gemischt kirchlich-konfessionellen und politischen Charakter haben. Hierher zählen die christlich-sozialen, die evangelischen und katholischen A., von denen die evangelischen, die in einen Verband vereinigt sind, zur Zeit ca. 70,000, die katholischen, gleichfalls in einen Ve eband vereinigten, ca. 50,000 Mitglieder zählen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 682.
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