[310] Wahlreich, im Gegensatz zum Erbreich ein Reich, dessen Regierung dem Herrscher nur für seine Person übertragen ist. Wahlreiche waren Polen und das alte Deutsche Reich.
Adelung-1793: Wahlreich, das
Brockhaus-1809: Wahlreich
Brockhaus-1911: Wahlreich
Herder-1854: Wahlreich
Pierer-1857: Wahlreich