Wehrpflicht

[462] Wehrpflicht, gesetzliche Verpflichtung zum Kriegsdienst, in Deutschland vom 17.–45. Lebensjahr, zerfällt in Dienstpflicht (20.–39. Jahr Pflicht zum Dienst in Heer oder Marine, die sich teilt in aktive Dienstpflicht, Reserve-, bez. Marinereservepflicht, Land-, bez. Seewehrpflicht, Ersatz-, bez. Marineersatzreservepflicht) und Landsturmpflicht. Militärpflicht ist die Pflicht, sich der Aushebung zu unterziehen. Vgl. die Artikel: Wehrsystem, Landwehr, Reserve, Ersatzreserve, sowie das Heerwesen der einzelnen Länder.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 462.
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