[854] Zarge, rahmenartiges Stück zur Befestigung des eine umrahmte Öffnung schließenden Bau-, Möbel- oder eines andern Teiles, z. B. einer Tür. Eine aus Kreuzhölzern gezimmerte Z. heißt eine Blockzarge, zum Unterschied von einer Bretter-, Latten-, Leistenzarge etc. Z. eines Fasses, soviel wie Kimme oder Gargel (s. Faß, S. 345). Auch die den Deckel und Boden der Streichinstrumente etc. verbindenden Seitenwände (s. Geige); endlich soviel wie Gebück oder Landwehr (s. d.).