Zeidelgüter

[866] Zeidelgüter, sonst die in den Reichsforsten bei Nürnberg gelegenen Güter der Zeidler, d. h. der Personen, welche die Aussicht über die Bienen und das Recht des Zeidelns (Honigschneidens) hatten. Dieselben standen unter einem besondern Zeidelgericht. Vgl. Wagner, Das Zeidelwesen (Münch. 1895).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 866.
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