[553] Zeidelgüter, sonst in den Reichsforsten bei Nürnberg gelegene Güter der Zeidler, d.i. der Personen, welche die Aufsicht über die Bienenzucht u. das Recht des Zeidelns, d.i. des Bienenhaltens u. Honigschneidens, in gedachten Waldungen hatten, unter einem besonderen Gerichte, Zeidelgericht, standen u. jährlich ein gewisses Honiggeld bezahlten, auch gewisse Dienste leisteten, sonst aber ziemlich wie andere Bauern waren. Die Z. waren Zeidelmütter, wenn die Besitzer bei der Stadt Nürnberg selbst unmittelbar, od. Zeideltöchter, wenn sie bei einer der Zeidelmütter die Lehen als Afterlehen empfingen. Unter erstern gab es wieder einschichtige Z., d.h. töchterlose Zeidelmütter. Die Zeidelmütter entrichteten Honiggeld u. Dienste an die Stadt Nürnberg, die Zeideltöchter nur an ihre Zeidelmütter. Ein Zeidelmeister (Magister mellicidarum od. zeidelariorum) stand ihnen vor u. hatte selbst den Oberrichter (Butigler, Buticularius) zum Vorgesetzten.