Zeidelgüter

[1016] Zeidelgüter, früher die in den Reichsforsten bei Nürnberg gelegenen Güter der Zeidler, d.i. Personen, die das Recht des Zeidelns, d.h. der Bienenzucht etc. in jenen Wäldern hatten, dafür eine gewisse Abgabe zahlten und unter dem Zeidelgericht standen. – Vgl. Wagner (1895).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1016.
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