Zuchtpolizeigericht

[1001] Zuchtpolizeigericht, in Frankreich und andern Ländern mit französischer Strafgerichtsverfassung ein aus mehreren Richtern bestehendes Gericht, das in allen Fällen der Zuchtpolizei (police correctionnelle), d. h. wegen der sogen. Vergehen (délits), zu erkennen hat, während die Verbrechen (crimes) vor die Schwurgerichte, die Übertretungen (contraventions) aber vor die einfachen Polizeigerichte (tribunaux de simple police) gehören. Die deutsche Strafprozeßordnung verweist diese Vergehen vor die Strafkammern der Landgerichte, leichtere Vergehen vor die Schöffengerichte. Vgl. Polizeigerichte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1001.
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