Zuchtpolizeigericht

[1035] Zuchtpolizeigericht, in Frankreich das aus mehrern Richtern kollegialisch zusammengesetzte Gericht zur Aburteilung der Vergehen mittlerer Schwere (Délits).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1035.
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