Zuchtpolizeigericht

[708] Zuchtpolizeigericht (fr. Tribunal de police correctionelle), in Frankreich ein Gericht, welches über alle solche Gesetzesübertretungen richtet, welche mit einer höhern als Polizeistrafe bedroht sind, ohne doch Verbrechen zu sein, s.u. Frankreich S. 505.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 708.
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