Vierzehntes Kapitel.

[25] 1. Nun die Mannzeugung.

2. Ehe das Kind sich bewegt, also im zweiten oder dritten Monate.116

3. An welchem Tage der Mond mit einem männlichen Sternbilde vereinigt ist, an solchem Tage soll er die Frau fasten, baden, zwei ungebrauchte Gewänder anlegen lassen, und nachdem er Senkzweige und Schösslinge des Feigenbaumes bei Nacht in Wasser zerquetscht, sie benetzen wie oben117, indem er die beiden Verse spricht: »Der goldgeborene« und: »Durch Wasser genährt.«118

4. Einige (schreiben vor, dass) eine Kuçawurzel119 und ein Stück der Somapflanze (hinzugethan werde).

5. Oder er stellt eine Schüssel mit Wasser120 in den Schoss der Frau, wenn er wünscht, dass es ein kräftiger Knabe werden soll, und spricht zu ihr den Vers im Versmasse[26] Vikṛĭti121: »Du bist der schöngeflügelte«, welcher dem Verse von den Schritten Vishṇu's vorhergeht.

116

Die Handlung beruhet auf der Annahme, dass in dieser Zeit die Entwickelung des Geschlechtes der Leibesfrucht statt finde, und soll bewirken, dass die Frucht sich zu einem Knaben entwickele. Rk. nennt sie: garbhasya puṃrûpatâpâdakaḥ karmaviçeshah, »eine Handlung, welche dem Fötus männliche Gestalt verschafft.« In Yâjnavalkya's Gesetzbuch 3, 75 heisst es, dass im dritten Monate der Fötus mit Gliedern und Sinneswerkzeugen begabt sei. Etwas anders Garbha Upan. 3.

117

In Kap. 13. also ihr rechtes Nasenloch.

118

VS. 13, 4 und 31, 17.

119

kaṇṭakam = mûlam. Jr. Rk.

120

kûrmapitta, wörtlich: Schildkrötengalle, wird von den Commentaren und paddhatis durch: »eine Schüssel (çarâva) mit Wasser« erklärt.

121

Der Spruch VS. 12, 4 hat 73 Silben, während Pingala 4, 3 dem Versmasse Vikṛĭti 92 Silben gibt.

Quelle:
Indische Hausregeln. In: Abhandlungen der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Band 6. Leipzig 1878, S. 25-27.
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