Drittes Kapitel.

[44] 1. Nachdem der Knabe rechts um das Feuer gegangen, setzt er sich.

2. Nachdem der Lehrer angefasst29, die (vierzehn) Butterspenden geopfert und (die Neigen) gegessen, weist er ihn an: »Du bist Schüler; schlürfe Wasser; vollziehe die Handlung; schlafe nicht bei Tage; hemme die Rede; lege Holz an; schlürfe Wasser.«30

3. Dann sagt er ihm die Sâvitrĭ31 vor, nördlich vom Feuer, während der Knabe nach Westen gerichtet sitzt, nahe bei ihm, ihn ansieht und von ihm angesehen wird.

4. Einige sagen: indem er steht oder sitzt.32[44]

5. (Er sagt ihm die Sâvitrî vor zuerst) in Viertelversen, dann in Halbversen und zum dritten Male die ganze, indem er sie mit ihm zugleich hersagt.33

6. Nach einem Jahre, oder nach sechs Monaten, nach vier und zwanzig Tagen, nach zwölf Tagen, nach sechs Tagen oder nach drei Tagen.34

7. Einem Brâhmaṇa sage er die Gâyatrî sogleich vor, denn die Çruti sagt: »Der Brâhmaṇa gehört ja dem Agni an.«35

8. Die Trishtubh dem Königlichen.

9. Die Jagatî dem Vaiçya.

10. Oder allen die Gâyatrî.

29

S. oben 1, 5, 3. 4.

30

Der Schüler erwiedert jede einzelne Anweisung mit den Worten: »Ich will Schüler sein; ich will Wasser schlürfen« u.s.w. Jr. Rk. – »Die Handlung«, d.h. alles, was seiner Kaste und Klasse (âçrama) vorgeschrieben ist, wie das Baden u.s.w. – »Schlürfe Wasser« wird zweimal gesagt, weil es vor und nach dem Essen geschehen soll, nach dem Ausspruche: »Wenn er essen will, schlürfe er Wasser, wenn er gegessen hat, schlürfe er Wasser.« ÇBr. 14, 9, 2, 15. Rk.

31

d.h. den an Savitṛĭ gerichteten Vers. Die nähere Bestimmung desselben folgt §. 7–10.

32

Vgl. ÇBr. 11, 5, 4, 14.

33

Vgl. ÇBr. 11, 5, 4, 15.

34

Vgl. ÇBr. 11, 5, 4, 6–11.

35

ÇBr. 11, 5, 4, 12. Nach Gangâdhara's Paddhati findet hier, wie Rk. mittheilt, ein Zwiegespräch zwischen dem Lehrer und dem Brâhmaṇa- Schüler statt. Der Lehrer nennt dem Schüler die einzelnen Termine, in welchen er ihm die Gâyatrî mittheilen wolle, mit dem spätesten beginnend. Der Schüler beantwortet jedes Anerbieten mit der Forderung, er solle es »noch heute« (adyaiva) thun. Diesem Drängen soll der Lehrer nachgeben, weil der Brâhmaṇa- Schüler nach der Çruti dem Feuergotte angehört und das Feuer plötzlich entsteht. – Jr. und Vp. bezeichnen die metrisch verschiedenen an Savitṛĭ gerichteten Verse nicht näher. Nach Kp. ist die Gâyatrî der Vers: tat savitur vareṇyam, VS. 3, 35 (RS. 3, 62, 10); die Trishtubh: deva savitar, VS. 9, 1 (fehlt in RS.); die Jagatî: viçvâ rûpâṇi, VS. 12, 3 (RS. 5, 81, 2). Wie Rk. erwähnt, stimmen damit Çâtâtapa und der Pârijâta überein, während Bhartṛĭyajna die Trishtubh: tâṃ sâvitur, VS. 17, 74 (fehlt in RS.) und die Jagatî: yunjate manaḥ, VS. 5, 14 (RS. 5, 81, 1) angibt.

Quelle:
Indische Hausregeln. In: Abhandlungen der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft, Band 6. Leipzig 1878, S. 44-45.
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