Abblättern

[16] Abblättern, 1) sich a., sich blätterweise von etwas lösen, bes. von Farben, die auf Kalkbewurf od. Holz gestrichen sind, dies thun bes. Öelfarben, wenn sie auf Gyps od. feuchte Mauern, u. Leimfarben, wenn sie auf alte Farben aufgetragen sind; 2) (Med.), so v.w. Exfoliation.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 16.
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