[70] Acceptilation (v. lat.), 1) (röm. Recht), feierliche Quittung in Form einer Stipulation; 2) Schulderlassung, Scheinzahlung; An- u. Zurechnung einer Sache als empfangen; 3) Tilgung einer schriftlichen Verbindlichkeit durch Eintragung der Summe in das Hauptbuch unter das Haben; 4) (Dogm.), so v.w. Acceptatio gratuita.